BITTE BEACHTEN:
Enthärtungsanlagen für den Einsatz im Trinkwasserbereich müssen den Technischen Regeln für Trinkwasserinstallationen nach DIN 1988 -200 in Verbindung mit der DIN EN 1717:2011-08 entsprechen.
Somit sind zwingend erforderlich:
Der Einbau eines Rückflussverhinderers zum Schutz des öffentlichen Trinkwassernetzes im Havariefall.
Eine Chlorelektrolysezelle zur Desinfektion des Enthärterharzes während der Regeneration.
Die Zwangsregeneration spätestens nach 3 Tagen.
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